Ablauf & Kosten

Hier bekommen Sie umfassende Informationen zu Kosten für eine Psychotherapie bei mir und zu den gängigen Abläufen, die bei mir stattfinden.

Selbstzahler

Eine Sitzung (vor Ort oder online) kostet 100,55 Euro nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sie können in der Regel sofort mit der Behandlung bei mir beginnen.

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

Eine Sitzung kostet 100,55 Euro nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Private Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten in der Regel bei Vorliegen einer Behandlungsindikation. Sie erhalten kurzfristig einen Termin bei mir.

Gesetzlich Versicherte

Wenn Sie einen Antrag zur Kostenerstattung* von Ihrer Krankenkasse bewilligt bekommen haben, erhalten Sie zeitnah einen Termin bei mir. Eine Sitzung kostet 100,55 Euro nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Ablauf einer Psychotherapie

Bitte informieren Sie sich vor dem Erstgespräch über die Bedingungen der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse. Im Erstgespräch können Sie Ihre Psychotherapeutin/ Ihren Psychotherapeuten kennenlernen und schildern, was Sie beschäftigt und bewegt. Sie können ihr/ ihm gern Fragen stellen und erhalten Auskunft über mögliche Behandlungswege. Es folgen meist vier weitere Probesitzungen (probatorische Sitzungen). Diese dienen der Diagnostik sowie der Erstellung eines Behandlungsplans. Wichtig für den Therapieerfolg ist herauszufinden, ob die „Chemie“ mit Ihrer Therapeutin/ Ihrem Therapeuten stimmt. Die Sitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt und dauern jeweils 50 Minuten. Je nach Behandlungsindikation und -verlauf ist mit einer Dauer zwischen einer und zwölf Sitzungen für Beratungsgespräche, zwischen zwölf und 24 Sitzungen bei einer Kurzzeittherapie sowie zwischen 24 und 80 Sitzungen bei einer Langzeittherapie zu rechnen. Wir unterliegen als PsychotherapeutInnen der Schweigepflicht, d.h. wir sind zur Verschwiegenheit über Ihre Daten und über die Inhalte der Gespräche verpflichtet.

Ablauf des Kostenerstattungsverfahrens bei gesetzlich Versicherten

1.

Sprechstunde & PTV 11-Formular

Bitte kontaktieren Sie die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und vereinbaren Sie einen Termin für die psychotherapeutische Sprechstunde bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten. Diese dient der ersten Abklärung Ihrer Problematik. Die KV-Terminservicestelle ist montags bis freitags von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen: 030-31003383. Sie erhalten dort das Formular PTV 11. Um die Therapie bei uns zu beantragen, ist es wichtig, dass ein Therapiebeginn „zeitnah erforderlich“ ist.

2.

Anmeldung Therapieplatz

Rufen Sie die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung mit dem Dringlichkeitscode, den Sie in der psychotherapeutischen Sprechstunde erhalten haben, erneut an und bitten Sie um die Vermittlung der probatorischen Sitzungen.

3.

Kontaktieren Sie uns

Sollte Ihnen die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung innerhalb von vier Wochen keine probatorischen Sitzungen vermitteln können, melden Sie sich bitte bei mir.
Sie erfüllen dann die Voraussetzungen, um einen Therapieantrag stellen zu können.

4.

Erstgespräch bei tessa
Psychotherapie & Coaching

Vereinbaren Sie einen Termin zum Erstgespräch mit mir. Bringen Sie bitte unbedingt zum Erstgespräch folgende Unterlagen mit:

  • PTV 11-Formular aus der psychotherapeutischen Sprechstunde
  • Notizen über den Kontakt mit der Terminservicestelle
  • vollständige Therapeutenliste (Kontaktieren Sie zunächst selbst mindestens sieben kassenzugelassene Psychotherapeuten, um einen Therapieplatz zu finden. Notieren Sie bitte jeweils Kontaktdatum, Uhrzeit, Name, Adresse, Telefonnummer des jeweiligen Therapeuten sowie das Ergebnis des Anrufs auf einer Therapeutenliste.)